Die neue DSGVO kommt bald!

DSGVO 2018 - Datenschutzerklärung
Lesezeit: 3 Minuten | 09. April 2018 - Vicky Leithiger

Am 25. Mai 2018 tritt die neue DSGVO in Kraft. Die wichtigsten Punkte dazu auf einen Blick!

Es vergeht aktuell kaum ein Tag, an dem keine E-Mail mit aktualisierter Datenschutzverordnung in unserem Postfach landet. Auch einige Mails mit einer Bitte, sich erneut für den bereits lange und gern abonnierten Newsletter anzumelden oder sich für einen vergessenen Newsletter abzumelden, sollte dieser nicht mehr gewünscht sein, trudeln derzeit vermehrt ein.

Die meisten User im Web fragen sich: ist neu anmelden Pflicht? Reicht der Hinweis eines Absenders auf das Abmelden? Muss das Impressum neu gemacht werden oder „nur“ die Datenschutzverordnung angepasst werden. Ja klar – die in jedem Fall. Nur wie?

Es herrscht Verwirrung. Um welche Daten geht es bei der DSGVO überhaupt?

Die neue Datenschutzverordnung bezieht sich auf alle personenbezogenen Daten. Das sind die Daten, mit denen eine natürliche Person bestimmbar gemacht werden kann, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift oder IP-Adresse.

Was ist also für die eigene Website zu tun? „Es kommt darauf an“, sagt der Jurist gern und in diesem Fall stimmt es einmal mehr, denn zum einen gilt die Schutzrichtlinie für jeden, der Daten von Usern im Internet erhebt und nutzt – egal, ob Großkonzern, Datenkrake, Technologieunternehmen, kleines mittleres Unternehmen oder Freiberufler mit eigener Website und Kontaktformular oder Newsletter.

Zum anderen enthält die DSGVO 99 Artikel und es gelten verschieden strenge Regeln je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens. Bei einigen Artikeln sind sich selbst Fachleute nicht einig, wie diese auszulegen sind und richterliche Entscheidungen gibt es noch nicht.

Einige generelle Informationen zur DSGVO

Am 25. Mai 2018 sorgt die neue DSGVO für eine einheitliche Datenschutzgesetzgebung in der Europäischen Union. Sie gilt für Unternehmen mit Hauptsitz in der EU sowie für Unternehmen weltweit, die personenbezogene Daten von Individuen in der EU verarbeiten.

Die Grundlinien der Datenschutzgesetzgebung der EU bleiben bestehen, aber die DSGVO ist umfassender, legt strengere Standards fest und sieht drastische Strafen für Verstöße vor – von bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes.

Für alle gilt: Es gibt ab jetzt höhere Hürden bei der Einwilligung von Nutzern zur Verwendung ihrer Daten und die User haben umfassendere Rechte im Hinblick auf Auskunft über ihre Daten sowie deren Übertragung.

Folgende Aspekte müssen in jedem Fall berücksichtigt werden:

  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Jede Datenverarbeitung bedarf einer gesetzlichen Erlaubnis. Bei Newsletteranmeldungen ist ein Douple-Opt-In-Verfahren zu verwenden (der User meldet sich an und muss in einem zweiten Schritt den Bestätigungslink aus einer E-Mail klicken).
  • Datensparsamkeit: Die Datenverarbeitung muss dem Zweck angemessen und sachlich relevant sein.
  • Zweckbindung: Die Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden.
  • Datensicherheit: Ein Schutz vor Datenmissbrauch muss gewährleistet sein.
  • Transparenz: Betroffene sollten wissen, dass und welche Daten von ihnen erhoben wurden.
  • Dokumentation: Die Datenerhebung muss dokumentiert werden.

 

Als Fazit gilt: Rechtssicher ist, wer seine Datenschutzerklärung von einem Juristen individuell anfertigen lässt oder über einen juristisch einwandfreien Impressumsgenerator überarbeitet. Bei einem Generator müssen allerdings alle Angaben fehlerfrei gemacht werden und allein das kann schon den einen oder anderen unbedarften Internetnutzer überfordern.

Ähnliche Artikel

Über den Autor

Mit über zehn Jahren Erfahrung in verschiedenen, verantwortlichen Rollen innerhalb von internationalen Marken-Unternehmen wie Daimler-Benz oder Corbis, deckt Vicky Leithiger ein breites Spektrum von Einsatzgebieten ab. Sie hat einschlägige Erfahrung in Marketing/Kommunikation sowie in HR und Key Account Management auch auf internationaler Ebene. Bei spacedealer verantwortet sie derzeit die Bereiche HR und Communications.

Hinterlass uns deine Meinung

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert