Barrierefreiheit im Web 2025: Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele Unternehmen in Deutschland dazu, digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Gemeint sind damit Webshops, Kundenportale, Buchungssysteme, Apps – und teilweise auch PDFs. Wer betroffen ist, was genau umgesetzt werden muss, und wo sinnvolle Optimierungen beginnen, erfahren Sie hier.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern bietet eine fachlich fundierte Übersicht für Unternehmen im digitalen Umfeld.
Prüfungspunkt | Bedeutung für Ihr Unternehmen |
---|---|
Unternehmensgröße | Gilt bei mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. Euro Jahresumsatz |
Digitale Interaktionsfunktionen vorhanden | Webshops, Buchungssysteme, Kundenportale, Logins |
Pflicht zur Barrierefreiheit ab 2025 | Für alle genannten digitalen Dienste, wenn öffentlich oder geschäftlich nutzbar |
Funktion auf Ihrer Website | Barrierefreiheit erforderlich? | Was konkret umgesetzt werden muss |
---|---|---|
Produktansicht (z. B. im Webshop) | Ja | Inhalte und Bilder müssen mit Screenreadern lesbar und strukturiert sein |
Checkout, Buchung, Warenkorb | Ja | Alle Schritte müssen per Tastatur steuerbar, verständlich und zugänglich sein |
Login, Kundenkonto, Passwortfunktion | Ja | Anmeldung, Verwaltung und Kommunikation müssen vollständig barrierefrei sein |
Kundenformulare (z. B. Anfrage, Registrierung) | Ja | Beschriftete Felder, klare Fehlermeldungen, Fokusführung erforderlich |
Apps und mobile Anwendungen | Ja | Barrierefreie Gestaltung auch bei nativen oder hybriden App-Interfaces |
Inhaltsbereich Ihrer Website | Rechtlich verpflichtend? | Warum Barrierefreiheit hier strategisch klug ist |
---|---|---|
Blog, Magazin, SEO-Landingpages | Nein | Mehr Sichtbarkeit durch bessere Struktur, höhere LLM-Kompatibilität |
Karriereseiten und Employer Branding | Nein | Zugang für alle potenziellen Bewerber sichern |
Unternehmensdarstellung, CSR, Presse | Nein | Inklusive Kommunikation, verbesserte Nutzerführung auch auf mobilen Geräten |
Technische PDFs (z. B. Preislisten, Anleitungen) | Teilweise | Pflicht, wenn funktionaler Bestandteil eines Buchungs- oder Anfrageprozesses |
Redaktionelle PDFs (z. B. Imagebroschüre) | Nein | Keine Pflicht – aber bei häufigem Einsatz und Sichtbarkeit ebenfalls ratsam |
Praxis-Tipp: Prüfen Sie jede PDF-Datei auf Funktion: Wird sie im Rahmen eines Kauf-, Anfrage- oder Vertragsprozesses genutzt, sollte sie barrierefrei aufbereitet sein (z. B. mit Tags, Alternativtexten, logischer Lesereihenfolge).
Häufige Problemstellen in B2C-Shops | Auswirkung auf Barrierefreiheit |
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Slider oder Produktkarussells ohne Tastaturfokus | Nicht steuerbar für Nutzer ohne Maus oder mit Screenreader |
Rabatte in hellgrauer Schrift auf weißem Hintergrund | Zu geringer Farbkontrast → unlesbar für sehbehinderte Nutzer |
Formulare ohne beschriftete Felder | Eingabefelder werden nicht korrekt vorgelesen – führt zu Abbrüchen |
Fehlermeldungen nur farblich angezeigt | Menschen mit Farbschwäche erkennen Fehler nicht zuverlässig |
Unterstützung durch spacedealer: Barrierefreiheit mit System
Als erfahrene Digitalagentur begleitet spacedealer Unternehmen dabei, Barrierefreiheit strategisch, technisch und redaktionell umzusetzen. Wir bieten:
Accessibility-Quick-Checks
Redaktions- und Entwickler-Schulungen
Umsetzungsbegleitung bei Relaunch, Shop-Update oder App-Entwicklung
Unterstützung bei barrierefreien PDFs
Kontakt aufnehmen:
www.spacedealer.de/kontakt
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